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URL: https://www.borreliose-zecken-ms.de/














Beispiele von Kostenerstattungsanträgen










>> Persönliche Daten wurden aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben oder durch Pseudonyme ersetzt. <<










Brief 1 – Muster eines Kostenerstattungsantrags an die Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) oder in ähnlicher Form an die Krankenkasse:





Aufgeklärte und kostenökonomisch denkende Krankenkassen bzw. Gesetzliche Unfallversicherungen werden die Kosten auf solch ein Schreiben hin erstatten. Es kann aber auch eine Ablehnung erfolgen, insbesondere dann, wenn die untersuchte Zecke Borrelien (Bb. ss. oder Bb. sl.) negativ war.










Abs.:

Arbeitgeber:





Muster Mann

Firma Beispielhaft GmbH





Straße 0

Industriestr. 1





00000 Wohnort

00000 Fabrikhausen





E-Mail: muster.mann@dienst.de

Tel.: 49000/00000-0










Wohnort, 00.00.0000





An die





Gesetzliche Unfallversicherung





Postfach 0000





00000 Unfallhausen










Betr.: Kostenerstattung für die Untersuchung auf Borrelien















Sehr geehrte/r Frau/Herr Vernunft,










ich habe mir während der Ausübung meiner beruflichen Tätigkeit als Arbeiter / Angestellter / Wissenschaftler im Gelände eine Zecke zugezogen. Da es sich bei der Borreliose (Lyme-Erkrankung) um eine anzeigepflichtige Berufskrankheit [1] handelt, sofern sie während einer beruflichen Exposition (Dienst-, Arbeits- o. Ausbildungsverhältnis) erworben wurde, habe ich die von mir entfernte Zecke zur Untersuchung auf Borrelien zum Institut für Parasitologie [2] eingeschickt (so empfohlen vom Nieders. Sozialministerium [3]). Nur auf diese Weise kann man eine wirklich sichere „präventive“ Diagnose erhalten, da spätere serologische Diagnosen im frühen behandelbaren ersten Stadium der Lyme-Erkrankung als sehr unsicher gelten (Diagnosesicherheit ca. 30 %). Wäre die Zecke Borrelia-positiv gewesen, hätte so rechtzeitig mit einer entsprechenden Antibiotikumtherapie begonnen werden können. Ich bitte Sie daher, mir den Rechnungsbetrag des Institutes für Parasitologie und die Portokosten (25,52 € + 1,44 € = 26,96 €), die ich als Vorleistung erbracht habe, auf mein Konto zu überweisen.










Meine Bankverbindung:





Sparkasse/Bank





Blz.: 000 000 00





Konto: 000000-000










Mit freundlichen Grüßen





M. Mann










[1] - Lang, W., Löscher, T. (2000): Borreliosen, Tropenmedizin in Klinik und Praxis, 3. Aufl., Thieme Verlag, S. 297-299





[2] - Institut für Parasitologie – Zentrum für Infektionsmedizin / Tierärztliche Hochschule Hannover, Bünteweg 17, Geb. 217, 30559 Hannover





[3] - Untersuchungsstellen für verdächtige Zecken, Ratgeber „Vorsicht bei Zeckenstichen“, Referat Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit, Heinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2, Postfach 141, 30001 Hannover, Niedersächsisches Sozialministerium, April 1994

























Brief 2 – Ablehnung der Kostenerstattung durch die Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft / BG):





Wenn eine Kostenerstattung der Zeckenuntersuchung auf der Basis der Berufskrankheit “Lyme-Borreliose“ entgegen jeglicher Vernunft abgelehnt wurde (Brief 2), da die Zecke Bb. ss. Oder Bb. sl. negativ war und daher keine Borreliose-Erkrankung vorliegt, sollte man den Antrag erneut auf der Basis eines Unfalls stellen (siehe Brief 3).





Nachfolgend ein Zitat aus einem Kostenerstattungs-Ablehnungsschreiben einer BG-Geschäftsstelle - das Orginalschreiben wird aus Datenschutzgründen (persönliche Daten) an dieser Stelle nicht veröffentlicht.










Abs.:





Gesetzliche Unfallversicherung





Postfach 0000





00000 Unfallhausen





Unfallhausen, 00.00.0000





An Frau/Herrn





Muster Mann





Straße 0





00000 Wohnort










Betr.: Kostenerstattung für die Untersuchung auf Borrelien















Sehr geehrter Frau/Herr Mann,










Nach § 9 Abs. 1 Sozialgesetzbuch -Gesetzliche Unfallversicherung- (SGB VII) i.V.m. der Berufskrankheitenverordnung (BKV) können als Berufskrankheit solche Erkrankungen anerkannt werden, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung bezeichnet und die ihre rechtlich wesentliche Ursache oder Mitursache in der beruflichen (versicherten) Tätigkeit haben. Hierbei ist es erforderlich, dass verschiedene versicherungsrechtliche Merkmale erfüllt sind.










Nach der Nummer 3102 der Anlage zur BKV werden von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten als Berufskarnkheit anerkannt. Hierunter fällt auch die Lyme-Borreliose.










Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist, dass ein Versicherungsfall, hier eine Berufskrankheit, vorliegt. Sie Herr Mustermann sind nicht an einer Lyme-Borreliose erkrankt.










Maßnahmen zur präventiven Diagnostik können von uns ( -Gesetzliche Unfallversicherung- ) nicht erbracht werden. Die Kosten für die präventive Diagnostik (Zeckenuntersuchnung auf Bb. ss. oder Bb. sl.) in Höhe von 26,47 EUR können nicht erstattet werden.










im Auftrag





U.N. Vernunft






























Brief 3 – Aufrechthaltung des Kostenerstattungsantrages auf der Basis eines nicht mehr rückgängig zu machenden Unfalls, bzw. Vermeidung von Komplikationen nach dem Unfall:










An die





Gesetzliche Unfallversicherung





z.H. Frau/Herrn U.N. Vernunft





Postfach 0000





00000 Unfallhausen





Wohnort, 00.00.0000










Bezug:





Ihr Schreiben vom 00.00.0000 betreffend Kostenersattung für die Untersuchung auf Borrelien















Sehr geehrte/r Frau/Herr Vernunft,










ich sehe den Sachverhalt diesbezüglich anders, es geht nicht um Prävention, sondern um einen real stattgefundenen Unfall. Ich gebe ihnen Recht, dass ich durch die untersuchte Zecke nicht an Borreliose erkrankt bin, aber der Zeckenstich bzw. die festsitzende Zecke war und ist ein nicht mehr rückgängig zu machender Unfall. Alles was nach einem Unfall erfolgt, ist Erstversorgung, Diagnostik und Behandlung mit dem Ziel einer Schadensbegrenzung bzw. dem Erhalt oder der Wiederherstellung der Gesundheit des Verunfallten. Einer Zecke sieht man mit bloßem Auge nicht an ob sie Borrelien-verseucht ist, also muss dies zum Wohl des Verunfallten abgeklärt werden, zumal eventuelle serologische Tests im als behandelbar geltenden Stadium einer Lyme-Borreliose hier versagen (siehe unten). Als Vergleich: ich schlage mir mit einem Hammer versehentlich auf meinen Daumen, so das es zu einer Platzwunde kommt (das ist der Unfall, gleichzusetzen mit dem Zeckenstich). Als Erstversorgung erfolgt dann das ordentliche Reinigen bzw. Desinfizieren sowie Verbinden der Wunde (gleichzusetzen mit dem Entfernen der Zecke) und dann eine Überprüfung ob noch Tetanusschutz vorhanden ist (gleichzusetzen mit der Zeckenuntersuchung auf Borrelien). Man wird nicht erst warten, dass es zu Komplikationen kommt und der Patient Wundstarrkrampf bekommt - oder sehe ich dies falsch? Würden sie in ihrem Hause eine „präventive“ Tetanusimpfung zum Zeitpunkt der Patienten-Erstversorgung ablehnen, wenn nicht zweifelsfrei beantwortet werden kann, ob (noch) beim Verunfallten ein Immunschutz gegen Clostridium tetani vorhanden ist? Da zur Zeit noch kein wirksamer Humanimpfstoff gegen Borrelien verfügbar ist, vielmehr vorhandener wegen assoziierter Immunopathien wieder vom Markt genommen wurde, kann ich mich während meiner berufliche Exposition nicht auf gleicher Weise vor einen Infektions-Unfall schützen wie z.B. gegen Tetanus. Aus vorgenannten Grund ist und bleibt die Zeckenuntersuchung und eine eventuell angebrachte Antibiose der einzige Weg, eine sonst vielleicht später klinisch in Erscheinung tretende Borrelien-Erkrankung zu behandeln [1]. Hierfür sprechen einige Untersuchungen der obersten medizinischen Versorgungsstufe, so z.B. Seroepidemiologische Untersuchungen zur Lyme-Borreliose der Uni München [2]. An der Uni München wurden im Rahmen einer Dissertation folgender Wert ermittelt: nur 39% der untersuchten Patienten mit Erythema migrans (Wanderröte) sind Bb-IgM positiv, dies sind weit weniger als 50 %! Rechnet man nun noch die ca. 60 % Patienten hinzu, die zu Beginn einer Borrelieninfektion keinerlei Hautreaktionen zeigen, erhalten wir eine noch viel geringere „Diagnosesicherheit“ (ca. < 25 %)! Deswegen sprechen die Fachleute heute auch nicht mehr von Diagnosesicherung, sondern nur noch von Diagnosehilfe oder Bestätigung einer klinisch fraglichen Borreliose, sofern sich der Patient nicht mehr an einen Zeckenstich erinnern kann. Weiter sind sich die Fachleute heute einig, dass eine Borreliose frühest möglich, ausreichend hoch und lange behandelt werden soll. Entsprechende Untersuchungen [3] haben nämlich gezeigt, dass z.B. nur entsprechende Immunzellen von therapieresistenter Lyme-Arthritis-Patienten das Borrelien-Antigen Osp-A (Oberflächenprotein) erkennen, was für eine Prädisposition dieser Patienten spricht. Dies spricht sicherlich auch dafür, dass es fraglich ist, auf eine Antikörperreaktion des Patienten zu warten um erst dann eine Antibiose einzuleiten. Dann kann es bei einer vorliegenden Prädisposition eventuell für den Patienten zu spät sein, wodurch er mit ziemlicher Sicherheit ein großer Kostenfaktor für die Gesetzliche Unfallversicherung wird. Nehmen wir an, dass ein Arbeiter mit 40 wegen Berufskrankheit (Lyme-Borreliose) voll erwerbsgemindert ist, er deswegen 900 EUR monatliche Rente bekäme, wäre dies allein ein Kostenfaktor von 22500 EUR bis zu seinem 65. Lebensjahr. Fazit: nur ein einziger eingesparter therapieresistenter Lyme-Borreliose-Fall würde schon ca. 900 Zeckenuntersuchungen finanzieren. In Realität wäre der Spareffekt natürlich noch viel höher, da bei meiner Renten-Beispielsrechnung noch nicht die medizinische Versorgung (z.B. Reha etc.) mit einberechnet ist.










Aus vorgenannten Gründen erhalte ich meinen Antrag auf Kostenerstattung aufrecht.










Mit freundlichen Grüßen





M. Mann















[1] - Dies empfiehlt auch das Niedersächsische Sozialministerium seit 1994 (Niedersächsisches Sozialministerium / Postfach 141 / 30001 Hannover) in ihrem Ratgeber >>Vorsicht bei Zeckenstich<< oder die Landesarbeitsgruppe Borreliose und FSME Baden-Württemberg e.V. (c/o Landesgesundheitsamt, Wiederholdstraße 15, 70174 Stuttgart) in ihrem Merkblatt 2 >>Antibiotische Prophylaxe nach Zeckenstich – ja oder nein?<< Dort kann man nachlesen: „die Infektions-Übertragungsrate durch Zecken, die Borrelien enthalten haben, lag mit 25 % jedoch ganz unerwartet hoch. ... Eine Zecke, die bei einem Menschen entfernt wird, sollte nach Möglichkeit auf Borrelien untersucht werden. Das Ergebnis sollte spätestens nach zehn Tagen vorliegen.“ Zitatende





[2] - Baumann, G. (2004): Seroepidemiologische Untersuchungen zur Lyme-Borreliose in Süddeutschland, 1991-1993, Dissertation, Max von Pattenkofer-Institut für Hygiene und Medizinische Mikrobiologie, Ludwig-Maximilians-Universität München





[3] - Kamradt, T. (2002): Aktivierung und Differenzierung von T-Lymphozyten durch Infektion und Autoimmunität, 4.1 Aktivierung von Th-Zellen bei Infektion und Autoimmunität: Molekulare Mimikry als Ursache für Autoimmunität ?, S. 22, http://edoc.hu-berlin.de/habilitationen/kamradt-thomas-2001-05-29/HTML/kamradt-ch4.html